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seit Juli 2014

Verbraucherinsolvenz 3 Jahre

Verkürzung der Pri­vat­in­sol­venz­ver­fah­ren und Ver­brau­cher­in­sol­venz­ver­fah­ren auf drei Jahre geplant.

Bedingung für die Verkürzung auf
3 Jahre nun 35% Quote

 

 

 
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Rechtsanwalt Holger Isenbart
 
 

Meine Vita

Geboren 1966 in Buchholz in der Nordheide. Studium der Rechtswissenschaften in Hannover, Studienaufenthalt an der Madison Universität Madison, Wisconsin - USA; 1. Staatsexamen in Hannover, Referendatiat in Hannover, Hanau und Frankfurt am Main; 2. Staatsexamen in Frankfurt am Main, seit 1999 als Rechtsanwalt tätig.
Seit 2000 mit eigener Kanzlei in Wiesbaden!

Kanzlei Isenbart, Wiesbaden
0611 - 81 00 91 3
Rittershausstraße 5
65187 Wiesbaden
+++ Die wichtigsten Folgen der Eheschließung sind die gegenseitige Unterhaltspflicht +++ Schufa - Bonitätsprüfung ohne Veranlassung? +++ Verkürzung auf 3 Jahre bei Privatinsolvenz und Verbraucherinsolvenz sind auf der Zielgeraden, geplantes Inkrafttreten der Verkürzung: 1. Juli 2014 +++ Eine Bedingung für die Verkürzung auf 3 Jahre, sind eine Quote von 35 Prozent. +++ Rechtsberatung zum Internetrecht, Computerrecht, zu Abmahnungen und Impressum! ➭ Aktuelles zum Nachlesen, unter NEWS! ❊